Ärztlicher Weiterbildungsassistent/in entsprechend der Facharztweiterbildungsordnung der Ärztekammer M/V

Wir verfügen über die Weiterbildungsbefugnis Allgemeinchirurgie für eine Dauer bis zu 12 Monaten und die Befugnis zur Basisweiterbildung Chirurgie für 6 Monate. Somit kann eine Weiterbildung für insgesamt 18 Monate erfolgen. Dies ist insbesondere für Facharztkandidaten Chirurgie interessant, die sich nach Abschluss ihrer Weiterbildung niederlassen möchten. Aber auch alle anderen Facharztdisziplinen können hier den chirurgischen Teil absolvieren.

Eine Mindestweiterbildungszeit von mindestens 6 Monaten wird angestrebt.

Die erteilten Befugnisse sind durch die Übergangsvorschriften des § 20 Abs. 8 bis zum 28.07.2027 automatisch verlängert, unabhängig von den ausgestellten Bescheiden. (siehe Link unten) Damit können Weiterbildungsassistenten Weiterbildungszeiten bestätigt werden, die nach der WBO von 2005 begonnen haben. Diese müssen dann bis Juli 2027 ihre Facharzt-Weiterbildung abgeschlossen haben.

Unabhängig davon können durch die Übergangsregelungen bis zum 28.07.2023 mit den erteilten Befugnissen auch Assistenten, Inhalte und Weiterbildungszeiten bestätigt werden, die nach der WBO von 2020 ihre Weiterbildung begonnen haben. 

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